Entdecken Sie die vielfältigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Steyr!

Mit insgesamt 3 Krabbelstuben, 11 Kindergärten und 4 Horten bietet die Stadt eine breite Palette an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Ihre Kinder.
Die städtischen Betriebe sind zwischen 24.12. und 06.01., sowie am Karfreitag geschlossen, ansonst wird ganzjährige Kinderbetreuung angeboten. In den Weihnachtsferien (erste Jänner-Woche), Osterferien (Karwoche) und in den Sommerferien wird ein Journaldienst bereitgestellt. Mit dem Journalbetrieb bieten unsere Einrichtungen maximale Flexibilität für berufstätige Eltern.
Auf unserer Webseite finden Sie außerdem Kontaktdaten zu privaten Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in Steyr.
In unseren Einrichtungen werden die Kinder begleitet und in ihren Entwicklungs- und Lernfortschritten unterstützt. Die Bildungsziele unserer Einrichtungen finden sich in der Förderung der Kreativität, der emotionalen Erziehung sowie der Musik- und Bewegungserziehung. Ebenso werden die Bereiche Sozialverhalten, Lern- und Leistungsverhalten, Wahrnehmung und Sprache gefördert. In der Arbeit der Pädagog:innen wird auf die Fähigkeiten und Neigungen der Kinder eingegangen.
Wir weisen darauf hin, Ihr Kind maximal 1 Jahr vor dem gewünschten Aufnahmedatum in einer städtischen Bildungseinrichtung online vorzumerken. Andernfalls wird Ihre Vormerkung automatisch gelöscht.
Bei Fragen und Verwaltungsangelegenheiten steht Ihnen die Fachabteilung für Kinderbildung und -betreuung gerne zur Verfügung.
Für folgende Anliegen können Sie online einen Termin buchen:
Bestätigung der Betreuungskosten für AMS
Gemeindebeitrag gem. §14 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung
Anmeldung für das Betreuungsjahr 2026/2027
Bitte beachten Sie, dass die digitale Anmeldung am 30. Jänner 2026 endete. Vormerkungen ab 2. Februar 2026 werden auf unserer Warteliste vermerkt.
Ausführliche Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Steyr finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.steyr.gv.at (z.B. Kontaktdaten, Tarif - und Kinderbetreuungseinrichtungsordnungen, allgemeine Informationen zu den einzelnen Einrichtungen)
Sie erhalten die Vormerkbestätigung als PDF zum Download.
Wir weisen darauf hin, Ihr Kind maximal 1 Jahr vor dem gewünschten Aufnahmedatum in einer städtischen Bildungseinrichtung online vorzumerken.
Weitere Informationen:
Eingewöhnung in die Krabbelstube
Betreuungszeiten & Einrichtungen
Krabbelstube (für Kinder im Alter zwischen 12 und 36 Monaten):
Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2026 bis 31. August 2027 das Mindestalter von 12 Monaten erreichen, vorgemerkt werden.
Krabbelstubenplätze werden laufend nach freien Kapazitäten zugeteilt. Es werden Kinder mit Hauptwohnsitz Steyr aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Wenn ein Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht, werden Sie von der Fachabteilung Krabbelstube, Kindergärten und Horte telefonisch oder schriftlich kontaktiert.
Wenn ein Kind in die Krabbelstube kommt, lernt es eine neue Umgebung und neue Personen kennen. Das Kind braucht ausreichend Zeit, um diese vielen Eindrücke zu verarbeiten. Eine sanfte Eingewöhnung ermöglicht dem Kind einen guten Start in der Krabbelstube und gewährleistet, dass sich das Kind ohne das Beisein der Eltern in der Einrichtung auf Dauer wohlfühlt. In den ersten Wochen ist es nötig, dass eine Bezugsperson den Kindern zur Seite steht, die sich dann erst Schritt für Schritt zurückziehen kann. Die Aufenthaltszeit der Kinder in der Einrichtung ist in den ersten Wochen noch eingeschränkt. (Berliner Modell)
Montag - Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Städtische Einrichtungen:
Essen pro Portion: 4,00 € AB OKTOBER 4,26 €
Materialbeitrag jährlich: 62,00 €
Jausenbeitrag jährlich: 128,74 €
Krabbelstube ab 13:00 bis 5 Tage:
- Min.: 51,00 €
- Max.: 132,00 €
Krabbelstube ab 13:00 bis 3 Tage:
- Min.: 36,00 €
- Max.: 92,00 €
Krabbelstube ab 13:00 bis 2 Tage:
- Min.: 26,00 €
- Max.: 66,00 €
Betreuungszeiten & Einrichtungen
Kindergarten (für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren):
Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2026 bis 31. August 2027 das Mindestalter von 3 Jahren erreichen, vorgemerkt werden.
Während des laufenden Kindergartenjahres können Kinder nur dann aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nachfolgenden Kriterien: Berufstätigkeit beider Eltern, Alter des Kindes, familiäre oder soziale Umstände, Geschwisterkind, Hauptwohnsitz in Steyr.
Für Kinder, die zwischen 1. September 2020 und 31. August 2021 geboren sind, gilt die Kindergartenpflicht für das Jahr 2026/27. Kindergartenpflichtige Kinder erhalten jedenfalls einen Platz in einem Kindergarten.
Beitragsfreier Vormittag von 06:30 bis 13:00 Uhr
Kostenpflichtiger Nachmittagsbeitrag ab 13:00 bis 17:00 Uhr
Städtische Einrichtungen:
Essen pro Portion: 5,00 € AB OKTOBER 5,32 €
Materialbeitrag jährlich: 87,00 €
Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 5 Tage:
- Min.: 51,00 €
- Max.: 132,00 €
Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 3 Tage:
- Min.: 36,00 €
- Max.: 92,00 €
Kindergarten ab 13:00 Uhr bis 2 Tage:
- Min.: 26,00 €
- Max.: 66,00 €
Betreuungszeiten & Einrichtungen
Volksschulhort (für Kinder, die eine Volksschule besuchen):
Es können Kinder, die ab 1. September 2026 eine Volksschulklasse besuchen vorgemerkt werden.
Während des laufenden Hortjahres können Kinder nur dann aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nachfolgenden Kriterien: Berufstätigkeit beider Eltern, Alter des Kindes, familiäre oder soziale Umstände, Geschwisterkind, Hauptwohnsitz in Steyr.
Montag - Freitag von 11:30 bis 17:00 Uhr
An schulfreien Tagen von 07:30 bis 17:00 Uhr
Städtische Einrichtungen:
Essen pro Portion: 6,00 € AB OKTOBER 5,96 €
Materialbeitrag jährlich: 62,00 €
Hortbeitrag
Bis 5 Tage:
- Min.: 51,00 €
- Max.: 240,00 €
Bis 3 Tage:
- Min.: 36,00 €
- Max.: 168,00 €
Bis 2 Tage:
- Min.: 26,00 €
- Max.: 120,00 €
Fachberatung für Integration
In den Integrationsgruppen wird eine gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung möglich gemacht.
Durch die kleinere Kinderanzahl in der Gruppe und erhöhten Personaleinsatz kann sensibel und individuell auf die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder eingegangen werden. Zudem stehen zwei Fachberaterinnen für Integration zur Verfügung.
Sie bieten Integrationsberatung, Beratung der Pädagog:innen, Kinderbeobachtungen, Elterngespräche- und beratung und Interdisziplinäre Zusammenarbeit an.
Logopädie bedeutet Sprachheilkunde. Die Logopädie ist somit zuständig für Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen.
Mit dem Einverständnis der Eltern werden am Anfang des Kindergartenjahres alle mittelgroßen Kinder (4-5 jährige, die noch zwei KIGA-Jahre vor sich haben) in Reihenuntersuchungen hinsichtlich einer Sprachauffälligkeit beobachtet und getestet.
Mit der Zustimmung und Mitarbeit der Eltern werden Kinder, die Bedarf aufweisen, einmal wöchentlich logopädisch im jeweiligen Kindergarten betreut.
Kinder, die noch eine Windel benötigen, können trotzdem den Kindergarten besuchen. Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie schon zu Hause mit dem Toilettentraining beginnen.
Für Eltern, die eine Bestätigung der Betreuungskosten für das AMS benötigen, gibt es eine einfache Lösung: Diese Bestätigung kann an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung der Stadt Steyr gesendet werden, und nach Bearbeitung wird sie Ihnen umgehend zurückgeschickt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Anspruch auf Gratisessen für Kinder. Dieser ist einkommensabhängig, und die entsprechenden Informationen zur Tarifordnung finden Sie hier.
Wenn Sie nach Steyr ziehen und Ihr Kind weiterhin in einer Einrichtung einer Umlandgemeinde betreuen lassen möchten, sollten Sie wissen, dass die Infrastruktur der Stadt Steyr grundsätzlich vorrangig genutzt werden soll. In Ausnahmefällen können Sie jedoch ein formloses Ansuchen per Mail an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung stellen, um die Übernahme des Gastbeitrages zu beantragen.
Sollten Sie bereits in Steyr wohnen und eine Betreuung für Ihr Kind in einer Umlandgemeinde wünschen, gilt dasselbe Verfahren: Auch hier sollte die städtische Infrastruktur bevorzugt werden. Ein formloses Ansuchen an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung kann Ihnen helfen, eine Übernahme des Gastbeitrages zu klären.
Für Eltern, die von Steyr wegziehen, ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag auf Übernahme des Gastbeitrages an die neue Heimatgemeinde vor dem Umzug gestellt werden muss.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung können Sie sich jederzeit an die Fachabteilung Kinderbildung und -betreuung der Stadt Steyr wenden.
Alle Kindergärten arbeiten nach dem bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan.