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Umschulungen


Für schulpflichtige Kinder besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine sprengelfremde Schule zu besuchen.


Schulwechsel von einer anderen Gemeinde nach Steyr

Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Steyr haben, jedoch eine öffentliche Steyrer Pflichtschule besuchen möchten, ist ein Umschulungsantrag beim Magistrat Steyr, Dienststelle für Schulangelegenheiten, zu stellen. 

Dies gilt nicht für den Besuch einer Mittelschule. Besteht ein Wohnsitz in Oberösterreich muss für den Besuch einer Mittelschule kein Umschulungsantrag gestellt werden. Mit der Ausweitung der Berechtigungssprengel für Mittelschulen auf das gesamte Landesgebiet können alle 10- bis 14-jährigen Pflichtschüler:innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, welche Mittelschule im Land sie besuchen möchten.


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Stellungnahmen

von der Sprengelschule und von der Wunschschule einholen

Übermittlung an Magistrat Steyr

Der Magistrat teilt umgehend die Entscheidung mit

Schulwechsel von Steyr in eine andere Gemeinde

Für schulpflichtige Kinder, die außerhalb ihres Sprengelbereichs eine Schule besuchen möchten, ist ein Umschulungsantrag erforderlich, welcher in der jeweiligen Gemeinde aufliegt. Dieser Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Schulbesuch in der Gemeinde, in der man eine Pflichtschule besuchen möchte, gestellt werden. 

Dies gilt nicht für Mittelschulen, sofern ein Wohnsitz in OÖ vorhanden ist.

Schulwechsel innerhalb Steyr

Ein Umschulungsantrag innerhalb von Steyr kann in der zuständigen Sprengelschule gestellt werden. Nach Stellungnahme der Sprengelschule und der Wunschschule entscheidet der Magistrat Steyr, Dienststelle für Schulangelegenheiten, über den sprengelfremden Schulbesuch. Dies gilt nicht für den Besuch einer Mittelschule, sofern ein Wohnsitz in OÖ vorhanden ist.


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Stellungnahmen

von der Sprengelschule und von der Wunsschule einholen

Übermittlung an Magistrat Steyr

Der Magistrat teilt umgehend die Entscheidung mit