Giftbezug

Um giftige und sehr giftige Substanzen zu erwerben, die in der Giftliste aufgeführt sind, ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich.
Diese Bewilligung, auch bekannt als Giftbezugsschein oder Giftbezugslizenz, muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnorts des Antragstellers oder bei Betrieben bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Betriebsstandorts beantragt werden.

Eine Giftbezugsbescheinigung ermöglicht den mehrmaligen Bezug von Giften und ist maximal fünf Jahre gültig.


  • Gebühren

  • Beilagen

  • Hinweise & Erklärungen

  • Sachkenntnisse 

  • Kenntnisse der ersten Hilfe

16,40 € (14,30 € Bundesgebühr und 2,10 € Verwaltungsabgabe)

Beantragen Sie eine Giftzugbewilligung

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten


2. Formular ausfüllen


3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.